Fragen, die immer wieder gestellt werden
FAQ
Grundsätzliche
Fragen
Mitglieder kann jeder werden, der in Reutlingen und/oder seinen Teilgemeinden wohnt und der Spaß und Freude an der gemeinschaftlichen Gartenarbeit hat.
Im Bundeskleingartengesetz ist festgehalten, dass ein Kleingarten zur „nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung“ dienen muss. Das bezeichnet der Gesetzgeber als „kleingärtnerische Nutzung“.
Die kleingärtnerische Nutzung sieht eine Drittel-Regelung vor:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Ziergarten (Ziergehölze, Rabatten, Rasen)
1/3 Erholung (Laube, Sitzplätze, Wege)
Wir als Verein haben uns dazu entschlossen ein einheitliches und sauberes Bild in unserer Kleingartenanlage zu bewahren. Daher sind alle Gartenhütten vom gleichen Hersteller.
Unsere Satzung erlaubt daher keine alternativen und selbst hergestellte Hütten auf der Parzelle.
Unsere Parzellen haben alle im Durchschnitt eine Fläche zwischen 300 und 400 m².
Da es sich hier um eine ehemalige Streuobstwiese der Stadt Reutlingen handelt, befindet sich auf jeder Parzelle auch mindestens ein Apfelbaum. Dieser ist auch zwingend zu erhalten.
Nein!
Grundsätzlich ist die gesamte Gestaltung der Parzelle mit dem Vorstand abzustimmen. Bauliche Veränderungen, Aufbau neuer Beete oder Aufstellen von Spielgeräten ist dem Vorstand anzuzeigen und die Genehmigung vorab einzuholen.
Nicht genehmigte Projekte sind ggf. zurückzubauen.
Jede Parzelle hat im Jahr 12 Stunden gemeinschaftliche Arbeit zu leisten. Dies kann z.B. in der Gemeinschaftsarbeit am Wochenende, dem Mähdienst oder dem Toilettendienst abgeleistet werden.
Wer es nicht schafft, seiner Verpflichtung nachzukommen, dem werden nicht geleistete Arbeitsstunden als zusätzlicher Beitrag berechnet.
Pflanzen, Bäume, Gemüse und Obst
FRAGEN
Es gibt ein paar Einschränkungen was das bepflanzen angeht. So sind einige Pflanzen und Bäume grundsätzlich nicht erlaubt z.B. Nadelgehölze oder Bambus, andere dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten.
Grundsätzlich sollte aber auch hier die Zustimmung des Vorstandes eingeholt werden. Außerdem steht uns unser Vereinsmitglied Jens Weiblen als fachkundiger Berater für Fragen zur Verfügung.
Bundeskleingartengesetz
FRAGEN
Das Bundes-Kleingartengesett bestimmt z.B. dass die überdachte Fläche auf einer Parzelle max. 24m² betragen und die Hütte nicht zur wohnwirtschaftlichen Verwendung genutzt werden darf.
Grundsätzlich gibt es keine Abweichungen vom Bundes-Kleingartengesetz. Wenn wir uns als Verein nicht daran halten, dann könnte uns die “Gemeinnützigkeit” aberkannt werden. Daher gibt es keine Ausnahmen.
Weitere Informationen zum Bundeskleingartengesetz (BKleinG) erhältst du hier https://www.gesetze-im-internet.de/bkleingg/BJNR002100983.html
Kosten
FRAGEN
Der Vereinsbeitrag für Vollmitglieder beträgt derzeit 55,00 EUR pro Jahr. Ein Vollmitglied pro Parzelle ist zwingend erforderlich.
Familienangehörige, die ebenfalls dem Verein beitreten möchten, zahlen den ermäßigten Familienbeitrag von derzeit 27,50 EUR pro Jahr. Familienmitglieder sind ebenfalls stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung.
Die Kosten für die Pacht und Verwaltung der Parzelle beträgt derzeit 120,00 EUR im Jahr.
Je nach Umfang und Ausstattung der gewählten Gartenhütte der Fa. Hieber ist mit Kosten in Höhe von ca. 11.000,00 EUR zu rechnen.
Je nachdem!
Neben den oben genannten Kosten fallen zusätzliche verbrauchsabhängige Kosten für Strom und Wasser an. Außerdem ist es ratsam seine Parzelle über eine Versicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl zu versichern. Je nach Verbrauch und Versicherungshöhe fallen weitere Kosten von durchschnittlich ca. 150,00 EUR im Jahr an.
Beispiel:
Neubau einer Hütte der Fa. Hieber ca. 11.000,00 EUR.
Neugestaltung der eigenen Parzelle inkl. Bodenplatte bis zur Fertigstellung der kleingärtnerischen Nutzung sind je nach Umfang weitere Kosten von ca. 5.000,00 EUR aufzubringen.
1x Vollmitglied = 55,00 EUR
1x Familienmitglied = 27,50 EUR
1x Pacht = 120,00 EUR
1x Strom = ca. 50,00 EUR*
1x Wasser = ca. 50,00 EUR*
1x Versicherung = ca. 56,00 EUR**
Gesamtkosten in diesem Beispiel = 358,50 pro Jahr.
*Strom und Wasser nach tatsächlichen Verbrauch // **FED-Versicherung nach Versicherungssumme abhängig.